Gericht der Europäischen Union erklärt deutsche Finanzhilfen an Condor für nichtig

Luxemburg: Das Gericht der Europäischen Union hat die millionenschweren deutschen Finanzhilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, inhaltlich habe die Rechtmäßigkeit nicht beanstandet werden können - allerdings seien die Verfahrensrechte verletzt worden. Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen keine unfairen Vorteile bekommen, hätte damals ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen. Konkret beanstandet das Gericht, dass nicht klar gewesen sei, ob dem Bund nach der Finanzhilfe an Condor auch ein angemessener Anteil am künftigen Gewinn zugesichert worden sei. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Der deutsche Staat hatte Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet. Dagegen hatte die irische Fluggesellschaft Ryanair geklagt, weil sie eine Verzerrung des Wettbewerbs befürchtet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 08.05.2024 12:00 Uhr

Zur BR24 Startseite