Bundesrat billigt neues Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz

Berlin: Bei der Wahl des Nachnamens wird es ab dem kommenden Jahr mehr Freiheiten geben. Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das Ehepartnern erlaubt, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen – mit oder ohne Bindestrich. Kinder können einen Doppelnamen auch dann führen, wenn die Eltern sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Das Gesetz gilt ab Mai 2025. Außerdem billigte der Bundesrat das Selbstbestimmungsrecht: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen können künftig erheblich einfacher den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern lassen. Dazu ist künftig nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nötig.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 17.05.2024 18:00 Uhr

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